Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der avotec UG (haftungsbeschränkt) für die Lieferung und Nutzung der „avofacts-Contentpakete“
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über die Lieferung und Nutzung der „avofacts-Contentpakete“, die avotec UG (haftungsbeschränkt), Obernstraße 44, 33602 Bielefeld (im Folgenden „avotec“) mit ihren Kunden abschließt. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn avotec diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag mit dem Kunden durchführt.
2. Leistungen von avotec, technische Formate
avotec stellt dem Kunden aktuelle Inhalte zu den mit dem Kunden definierten Themen als animierte Videoclips oder als Textdateien zur selbstständigen Animation in digitaler Form (im Folgenden auch „Inhalte“) zur Veröffentlichung im Internet bereit. Standardmäßig stellt avotec die Inhalte dem Kunden in folgenden technischen Formaten zur Verfügung: H.264/MPEG-4 AVC, HTML5 oder Flash.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich über das Internet; avotec bietet hierfür mehrere Optionen: Einerseits ist ein Hochladen der Inhalte auf einen FTP-Server des Kunden möglich. Der Kunde ist in diesem Fall verantwortlich, avotec einen FTP-Zugang zur Verfügung zu stellen. Andererseits hat der Kunde die Möglichkeit, Zugriff zu einem von avotec bereitgestellten FTP-/ WebDAV-Server zu bekommen oder die Inhalte bei einem durch avotec ausgewählten Upload-Service wie Dropbox oder WeTransfer oder einer Workflow-Software wie Trello herunterzuladen. Dem Kunden werden in diesen Fällen die Zugangsdaten (Login/URL) elektronisch zur Verfügung gestellt.
Der Kunde hat derzeit außerdem die Möglichkeit, die Inhalte über URLs eines von avotec freiwillig eingerichteten Content Delivery Networks herunterzuladen. avotec nutzt dafür die Cloud-Computing-Infrastruktur der Amazon Web Services, Inc. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, kann avotec die Erreichbarkeit dieses Servers nicht gewährleisten und die Möglichkeit dieser Lieferoption jederzeit einstellen. Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, verstehen sich ausschließlich als unverbindliche Angaben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Netto-Beträge in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt im Vorhinein zu Beginn des definierten Vertragsszeitraums. Rechnungen werden in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch an den Kunden übermittelt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Dabei wird der zu fordernde Betrag zu Beginn des Monats eingezogen. Die SEPA-Lastschrift-Vorabinformation wird in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch an den Kunden übermittelt. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.
5. Rechteeinräumung durch avotec
Die von avotec erstellten Videoclips und Textdateien sind urheberrechtlich geschützt. avotec räumt dem Kunden jeweils mit Übermittlung der Inhalte folgendes zeitlich begrenztes, einfaches (nicht-ausschließliches) Nutzungsrecht an den übermittelten Videoclips und Textdateien ein:
- Die Inhalte dürfen auch ausschnittsweise abgespielt werden. Ohne avotecs ausdrückliche Zustimmung ist eine Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte der Videoclips oder Texte (z.B. durch Verdecken/Überblenden) jedoch nicht zulässig.
- Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Videoclips und Textdateien oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe von Unterlizenzen, das Vermieten oder Verwerten in sonstiger Weise ist nicht zulässig.
Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten monatlichen Lizenzgebühren.
6. Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist für die Bereitstellung und Wartung der zum Abspielen der Videoclips benötigten Hardware und Software verantwortlich. Sämtliche Kosten für den FTP-Zugang des Kunden, die Einspielung, die Unterhaltung des Betriebssystems und die Unterverteilung zu den einzelnen Bildschirmen trägt der Kunde.
7. Geheimhaltung der Zugangsdaten
Der Kunde verpflichtet sich, ihm für das Herunterladen der Videoclips mitgeteilte Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt insbesondere für den ihm zugeteilten Usernamen und das Passwort. Die Geheimhaltungspflicht gilt in gleichem Maße für Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde hat avotec bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vereinbarung 6, 12, 24 oder 36 Monate und verlängert sich, soweit nicht anders benannt, jeweils um ein Jahr, wenn nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung in Text- oder Schriftform erfolgt. Die Kündigung kann per E-Mail an info@avotec.de oder per Brief an avotec UG (haftungsbeschränkt), Obernstraße 44, 33602 Bielefeld gesandt werden. Zum Ende der Vertragslaufzeit und im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund fallen alle dem Kunden eingeräumten Rechte an avotec zurück. Danach ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Videoclips bzw. Texte zu nutzen. Der Kunde hat alle körperlichen Vervielfältigungsstücke der Videoclips bzw. Texte an avotec unverzüglich herauszugeben und alle elektronischen Kopien unverzüglich zu löschen. Sollte der Kunde Videoclips oder Texte der avotec nach Vertragsbeendigung auf Bildschirmen auf- oder abspielen, gilt das in Ziffer 7 Geregelte.
9. Kündigung und automatische Vertragsverlängerung bei kostenlosem Testzeitraum
Falls der Kunde mit avotec einen kostenlosen Testzeitraum für die Lieferung und Nutzung der „avofacts-Contentpakete“ vereinbart hat, kann der Kunde den Vertrag jederzeit bis zum Ablauf des Testzeitraumes in Text- oder Schriftform kündigen (Kontaktdaten siehe Ziffer 10). Im Fall der rechtzeitigen Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf des Testzeitraumes. Andernfalls wird der Vertrag automatisch als kostenpflichtiger Vertrag fortgesetzt und die vom Kunden bei Abschluss des Vertrags ausgewählte Vertragslaufzeit und die Vergütungspflicht beginnen mit Ablauf des Testzeitraumes.
10. Referenzveröffentlichung
avotec ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenzkunden zu veröffentlichen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse schriftlich geltend.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines (auch kaufmännischen) Zurückbehaltungsrechtes gegen Forderungen der avotec nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
12. Haftungsbegrenzung
avotec haftet für Pflichtverletzungen nur, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung trifft. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch avotec, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt des Weiteren nicht bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei sich die Ersatzpflicht auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehende Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am ehesten geeignet ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt auch für diese Schriftformklausel.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht.
22. Mai 2021